Willkommen in Zeuthen
0 30/6 92 02 10 55

Ein aktualisierter Eintrag dieses Unternehmens, das nun „ETL Zeidler & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft“ heißt, kann hier aufgerufen werden.

Das freundliche Team um Kerstin Schuder hat stets die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht vor Augen und bietet eine vielseitige Beratung.

033762/941090 033762-941090 033762941090
Schuder & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Kerstin Schuder
Adresse:Goethestraße 15
15738 Zeuthen
Telefon:03 37 62/94 10 90
E-Mail:schuder-schenke-zeuthen@etl.de
Foto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH SteuerberatungsgesellschaftFoto von Kerstin Schuder von der Firma Schuder & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Neue Regelungen für Hausbesitzer

Stand: März 2022

In 2022 ist das neue Grundsteuer-Reformgesetz in Kraft getreten, das Konsequenzen für alle Hausbesitzer hat.

„Ab dem 1. Januar 2022 sind neue Werte festzustellen, die ab dem Jahr 2025 zugrunde gelegt werden. Grundstücksbesitzer sind aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes abzugeben. Die Abgabefrist hierfür endet schon am 31. Oktober 2022“, erklärt die Steuerberaterin Kerstin Schuder. Sie und ihr engagiertes Team helfen bei der Erstellung der Erklärung und bei der elektronischen Übermittlung.

Umfassender Service
Die renommierte Steuerkanzlei „Schuder & Kollegen GmbH“ steht Unternehmern, Arbeitnehmern und Rentnern in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht zur Seite. In einem persönlichen Gespräch wird die aktuelle Situation eingehend analysiert, um Lösungswege zur Senkung der Steuerlast zu erarbeiten.
Selbstverständlich sind die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen bis hin zu Fragen der Erbschaft- und Schenkungssteuer hier ebenso in guten Händen.

Steuererklärung abgeben?
Aufgrund der Pandemie erhielten viele Arbeitnehmer Kurzarbeiter- oder Krankengeld. „Diese Zahlungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Übersteigen sie 410 Euro, muss eine Steuererklärung abgegeben werden“, informiert Kerstin Schuder. Sie ergänzt: „Selbst ohne die Verpflichtung ist es ratsam, eine Erklärung abzugeben, wenn die Werbungskosten 1 000 Euro übersteigen. Pendler profitieren hier von der Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro. Positiv zu erwähnen ist, dass sich seit dem Jahr 2021 die Behindertenpauschbeträge verdoppelt haben.“

Rentner aufgepasst
Aufgrund der jährlichen Rentenerhöhungen ergibt sich bei Bestandsrentnern oft die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Diese ist unumgänglich, sobald der Grundfreibetrag überschritten wird.
„Es kann vorteilhaft sein, die Höhe der Einkünfte rechtzeitig prüfen zulassen, um der Aufforderung des Finanzamtes zuvorzukommen“, empfiehlt Kerstin Schuder.

Erstellt: 2022